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Zimmer zur Untermiete von Studis für Studis

Im Rahmen des Studiums kommt es häufig vor, dass du ein Praktikum, einen Auslandsaufenthalt oder eine andere studienbedingte Abwesenheit von Mannheim anstrebst und dein Zimmer untervermieten möchtest, anstatt deinen Mietvertrag zu kündigen. Hier kannst du deine Informationen über die Untervermietung deines Zimmers von Studierenden an Studierende einreichen und deine Kontaktdaten hinterlegen, so dass die Person auf der Suche nach einer Kurzzeit-Unterkunft dich direkt kontaktieren kann.

Du studierst hier in Mannheim und suchst für kurze Zeit ein Zimmer zur Untermiete?

Bitte schau dir die Untervermietungsliste an.

Du bist Mieter:in eines Zimmers oder Apartments in einem der Wohnhäuser des Studierendenwerks Mannheim und möchtest dieses an Studierende untervermieten?

Dann fülle bitte das untenstehende Formular aus und sende es an uns, damit wir deine Daten in unser System eingeben können.

Hinweise

Bitte beachte, dass wir nur die Plattform zur Verfügung stellen. Eine Überprüfung der Angebote findet nicht statt.

Weitere Informationen und die Richtlinien für die Untervermietung eines Zimmers findest du in den unten stehenden Informationen.

So funktioniert es:

  • Sende eine E-Mail an die für dein Wohnheim zuständige Sachbearbeitung und gib darin an, für welchen Zeitraum du dein Zimmer untervermieten möchtest. Bewohner:innen studierendenwerkseigener Wohnanlagen und -häuser können maximal drei Monate an Studierende untervermieten. Bei einem nachgewiesenem Auslandssemester oder Pflichtpraktikum außerhalb Mannheims kann die Untervermietung auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
  • Fülle das Online-Formular aus.
  • Wir prüfen die Angaben und schalten die Anzeige frei.
  • Du wirst von Interessenten direkt kontaktiert.
  • Teile uns den Namen, die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer mit und schicke die aktuelle Studienbescheinigung der Untermieterin/des Untermieters mit.
  • Wenn du eine/n Untermieter:in gefunden hast oder nicht mehr untervermieten möchtest, informiere uns bitte, damit wir die Anzeige deaktivieren können.
  • Nach Ablauf des gewünschten UV-Zeitraums deaktivieren wir die Anzeige automatisch.

Tipps

Tipps für die Untervermietung durch Mieter:innen eines Wohnplatzes des Studierendenwerks (Hauptmieter:in)

Hast du bereits das Studierendenwerk Mannheim nach einer Erlaubnis für die Untervermietung gefragt? Falls ja, dann schaue dir bitte hier die Tipps für die Untervermietung in unseren studentischen Wohnhäusern an. Bitte beachte, dass die Untervermietung durch die Wohnraumverwaltung genehmigt werden muss. Weitere Informationen bezüglich Pflichten und Regelungen der Mieterin/des Mieters findest du in den Allgemeinen Mietbedingungen.

  • Eine Untervermietung darf nur an Studierende an einer der folgenden fünf Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks erfolgen: Universität Mannheim, Hochschule Mannheim, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim (DHBW Mannheim), Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim, Popakademie Baden-Württemberg
  • Die mit uns vereinbarte Miete darf nicht überschritten werden (Ausnahme bei unmöblierten Zimmern und Apartments: Hier ist ein angemessener Möblierungsaufschlag erlaubt).
  • Du bleibst über den gesamten Zeitraum Hauptmieter:in und haftest für eventuell verursachte Schäden. Ebenfalls wird die Miete weiterhin vom Konto der Hauptmieterin / des Hauptmieters abgebucht.
  • Setze einen Vertrag auf, in dem die entscheidenden Punkte für die/den Zwischenmieter:in festgehalten werden (Namen, Beschreibung der Mietsache, Dauer der Vermietung, Mietpreis zzgl. Aufschlag, Kaution, Tipps zu den Regeln im Wohnhaus etc.).
  • Bitte beachte, dass das Studierendenwerk keine Möbel/persönlichen Gegenstände des Zimmers unterstellen kann.
  • Die Organisation der Schlüsselübergabe ist ausschließlich über die/den Hauptmieter:in zu regeln.

Tipps für die Suche nach einem Zimmer/Apartment zur Untermiete

  • Beachte den Zeitraum der Untervermietung.
  • Ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert? Falls möbliert, ist der Möblierungsaufschlag angemessen?
  • Auch Untermieter:innen sind verpflichtet, sich mit einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Stadt Mannheim anzumelden. Beachte dabei bitte, dass nur die/der Hauptmieter:in diese Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und unterschreiben darf.
  • Wir empfehlen, dass du eine Übernahme des Zimmers mit der/dem Hauptmieter:in vereinbarst.