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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Studierendenwerk Mannheim ist bemüht, den Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Studierendenwerk Mannheim.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

2.1 Unverhältnismäßige Belastung:

  • Es sind noch nicht flächendeckend bei allen Bildern und Grafiken alternative Texte hinterlegt. Die Alternativtexte werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Dokumente in PDF-Format, die im Rahmen der Website angeboten werden, sind derzeit nicht alle barrierefrei. Sie werden schrittweise geprüft und in naher Zukunft optimiert.
  • Vereinzelt werden Bildslider eingesetzt. Diese können aus technischen Gründen keine Alternativtexte beinhalten, da es sich hier um Hintergrundgrafiken handelt. Slider lassen sich über Mouseover anhalten.

3. Zusätzliche Hinweise

  • Die Webseite verwendet eine große und lesbare Schriftgröße. Möchten Sie dennoch die Schrift vergrößern, nutzen Sie die Möglichkeiten der Schriftvergrößerung des Browsers.
  • Das Hamburgermenü (Hauptnavigation rechts oben) lässt sich per Tastatur nur auf erster Ebene bedienen. Es findet keine Beeinträchtigung der Navigation statt, da alle weiteren Menüuntereinträge über die Subnavigation der Hauptbereiche vollständig erreichbar sind.
  • Eine Seite mit Gebärdensprache finden Sie hier.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.2021 erstellt und überprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.08.2024 aktualisiert.

5. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Studierendenwerk Mannheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
L 7, 8
68161 Mannheim

Telefon: 0621 49072-500
E-Mail: presse@stw-ma.de

6. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.