Rechtliche Grundlagen
Die Studierendenwerke in Baden-Württemberg sind in der Rechtsform einer „Anstalt des öffentlichen Rechts“ verfasst. Ähnlich anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie Sparkassen oder Rundfunkanstalten bietet diese Rechtsform ein hinreichendes Maß an unternehmerischem Gestaltungsspielraum.
Die Studierendenwerke unterliegen dabei der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Studierendenwerksgesetz
Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetz über die Studierendenwerke im Land Baden-Württemberg (Studierendenwerksgesetz – StWG) festgelegt, das auch für das Studierendenwerk Mannheim gilt.
Satzung
Die aktuelle Satzung des Studierendenwerks Mannheim wurde von der Vertretungsversammlung am 17. November 2021 geändert und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 14. Oktober 2022 genehmigt.
Organe
Gemäß § 4 des StWG hat das Studierendenwerk Mannheim als Anstalt des öffentlichen Rechts drei Organe:
- die Vertretungsversammlung
- den Verwaltungsrat, der den Geschäftsführer bestellt, berät und überwacht sowie
- den Geschäftsführer, der das Studierendenwerk vertritt
Die Zusammensetzung der Gremienmitglieder ergibt sich aus dem Schaubild.
Public Corporate Governance Kodex
Das Studierendenwerk Mannheim wendet den Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg an. Die entsprechenden Berichte und Erklärungen hierzu finden Sie hier:
Corporate Governance Bericht
- Public Corporate Governance Bericht 2023 (PDF)
- Public Corporate Governance Bericht 2022 (PDF)
- Public Corporate Governance Bericht 2021 (PDF)
- Public Corporate Governance Bericht 2020 (PDF)
- Public Corporate Governance Bericht 2019 (PDF)
Chancengleichheitsplan
- Chancengleichheitsplan
- Ergänzungen zum Chancengleichheitsplan (2019)
- Zwischenbericht zum Chancengleichheitsplan (Stichtag: 30.06.2021)
- Ergänzungen zum Zwischenbericht des Chancengleichheitsplans (Stichtag: 30.06.2021)
Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl,
Internet: www.verbraucher-schlichter.de